Nebenkostenabrechnung prüfen

  

Fragen, Antworten, Beispiele
rund um die Nebenkostenprüfung

TIPP 1 Bezahlen Sie nur Nebenkosten, die in Ihrem Mietvertrag schriftlich vereinbart wurden.
   
TIPP 2 Bevor Sie eine Nebenkostennachzahlung bezahlen, prüfen Sie erst Ihre Abrechnung ganz genau.
   
TIPP 3 Ihr Vermieter muss Ihnen eine schriftliche Nebenkostenabrechnung einmal im Jahr erstellen.
   
TIPP 4 Sollte Ihre Nebenkostenabrechnung falsch sein, können Sie eventuell horende Ansprüche geltend machen
   
TIPP 5 Zu den Nebenkosten zählen: Grundsteuer, Wasserkosten, Abwasser, Fahrstuhl, Straßenreinigung und andere.
   
TIPP 6 Durch eine Nebenkostenprüfung durch Rechtsanwalt Andre Brüggemann entsteht KEIN Vertretungsmandat.
   
TIPP 7 Weitere Kosten entstehen bei der Nebenkostenprüfung nicht!

 

 

Sehr viele Mieter bezahlen viel zu hohe Nachzahlungen. Das zeigt meine tägliche Arbeit in der Nebenkosten Prüfung.
2 Beispiele zeige ich Ihnen gern:

Ein Mandant aus Detmold/ Hiddesen hatte von seinem Vermieter seine Nebenkostenabrechnung erhalten. Er sollte über 700,- € (!!!!!) NACHZAHLEN! Er bat mich um eine Prüfung. Nach meiner Prüfung der Nebenkosten stellte sich folgendes heraus: Dieser Mandant hat nach meiner Prüfung ein GUTHABEN von über 300,- €!
Fazit: Fast 1.000,- Euro zuviel berechnet!

Bei einer Mandantin aus Horn-Bad Meinberg stellte sich heraus, das 50% (also die Hälfte) der geforderten Nachzahlung zu unrecht (!!!!) verlangt wurden! Diese Mandantin hat nach meiner Prüfung 50% der Nachzahlung gespart!
Fazit: 50% zuviel berechnet!

 

 

Das Nebenkostenlexikon

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In über 15 Lektionen stelle ich Ihnen einmal die Woche ein neues, interessantes Thema vor.
Der Auszug aus meinem Nebenkosten-Lexikon:

Ihre Frist zur Einwendung an Ihre Nebenkostenabrechnung;
Wie werden die Nebenkosten bei Mieterwechsel abgerechnet;
Muss ich in der Nebenkostenabrechnung Sperrmüll und Entrümpelungskosten tragen;
Gehört die Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung zur Nebenkostenabrechnung;
Welche Beleuchtungen gehören zur Nebenkostenabrechnung;
Muss der Hauswart in der Nebenkostenabrechnung bezahlt werden;
Welche Versicherungen gehören zur Nebenkostenabrechnung.


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Rufen Sie mich an: 0 52 31/ 306 303. Oder mailen Sie mir: info@rechtsanwalt-brueggemann.de.
Ich freue mich auf Sie!

Ihr
Mietrecht Rechtsanwalt Detmold
Andre Brüggemann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

 

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